Akupunktur
Ende 2005 zeigten die Ergebnisse der in Deutschland durchgeführten GERAC-Studie („German Acupunktur Trials“), einer weltweit einmaligen Untersuchung zur Wirksamkeit der Akupunktur nach westlichen klinischen Standards, dass Akupunktur gegen diese Beschwerden besser hilft als bisher übliche Therapieformen.
Akupunktur wird daher seit Anfang 2007 bei den erwähnten Indikationen von den Krankenkassen erstattet. Um einen Mindeststandard an Qualität in Deutschland für die Akupunktur zu sichern, sind nur Vertragsärzte zugelassen, die zusätzlich zur Zusatzbezeichnung Akupunktur (200 Stunden Ausbildung) noch jeweils 80 Stunden Ausbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung sowie der Interdisziplinären Schmerztherapie nachweisen können.
Ich erfülle diese Voraussetzung und darf Ihnen daher Akupunktur-Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. Dies gilt momentan leider nur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen (Gonarthrose). Betroffene Patienten können ohne besonderen Antrag in bis zu zehn Sitzungen mit Akupunktur behandelt werden, in Ausnahmefällen auch öfter.
Eine optimale Akupunktur-Behandlung sollte in den meisten Fällen circa fünf Wochen lang mit je zwei Sitzungen pro Woche stattfinden. Längere Unterbrechungen sind möglichst zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen zum Thema Akupunktur haben, sprechen Sie mich gerne an.
Übrigens: Auch viele private Krankenkassen erstatten die Kosten für die Akupunktur zur Schmerzbehandlung. Bei anderen Beschwerden als chronischen Knie- oder Rückenschmerzen oder wenn Ihr Versicherungsvertrag keine eindeutigen Regelungen enthält, ist es empfehlenswert, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. In denjenigen Fällen, in denen keine kassenärztliche Kostenübernahme erfolgt, wird die Akupunktur nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 269/269A) = ca. 30-50 € / Sitzung abgerechnet.